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Förderprojekte

Die zur Verfügung stehenden Mittel werden regelmäßig gemeinnützigen Zwecken zugeführt. Die Mitgliederversammlung befindet über die Mittelverwendung durch einfachen Mehrheitsentscheid. Mitglieder sind jederzeit berechtigt und aufgerufen geeignete Vorschläge einzubringen.

Grundvoraussetzung für die Förderungsfähigkeit ist neben der Gemeinnützigkeit der Finanzmarktbezug der Förderungsmaßnahme. Finanzierbarkeit vorausgesetzt, gelten als grundsätzlich förderungswürdig:

  • Diplom- und Doktorarbeiten zu Themen, die vom Verein festgelegt werden

  • Studien, die für den Finanzmarkt von allgemeinem Nutzen sind

  • Projekte von Universitätslehrstühlen mit Finanzmarktbezug

  • Hochbegabte Studenten aus finanzschwachen Familien, die ein Studium im Bereich der Finanzwissenschaften anstreben durch Stipendien und die Übernahme von Studiengebühren